KUNST-SToFF e.V.

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KUNST-SToFF e.V. ist ein gemeinnütziger Verein: VR 11147 Nz, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.

KUNST-SToFF e.V. ist wegen Förderung von Kunst und Kultur nach § 52 Abs. 2 Satz 1Nr. 5 AO nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, St.Nr. 27/670/53228 vom 18. September 2020 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017 bis 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

KUNST-SToFF e.V. dient nach dem Bescheid vom 3. August 2017 ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO. KUNST-SToFF e.V. fördert nach seiner Satzung Kunst und Kultur nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO.

KUNST-SToFF e.V. ist daher berechtigt, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Spendenbescheinigungen) auszustellen.

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